Industrie- und Großgewerbekunden

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Netznutzer bei Strom mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh oder mehr als 30 kW Leistung bzw. bei Gas mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh oder mehr als 500 kW Leistung – so genannten leistungsgemessenen Kunden.

Netzanschluss Strom

Wenn Sie einen Netzanschluss wünschen, beachten Sie bitte die folgenden Punkte.

Die Formulare für den Mittelspannungsanschluss finden Sie unter folgendem Link:

Ihr Netzanschluss wird individuell kalkuliert. Sie erhalten ein entsprechendes Angebot. Für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung gelten folgende Verträge.

Netznutzung Strom

Als Industrie- oder Großgewerbekunden schließen Sie mit uns einen eigenen Netznutzungsvertrag ab. Sie haben dabei die Möglichkeit die Netzentgelte an den Lieferanten (All-inclusive-Vertrag) oder selbst an den Netzbetreiber zu entrichten. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom aus unserem Netz beziehen. Als Kunde sind Sie verpflichtet, sich um die Lieferung von Strom zu bemühen und einen entsprechenden Stromliefervertrag abzuschließen. Wenn der Vertrag beendet wird und Sie noch keinen neuen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung durch den Grundversorger beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit keinen neuen Stromliefervertrag abschließen, droht Ihnen die Sperrung des Netzanschlusses.

Messen Strom

Falls Sie die Stadtwerke Pforzheim als Grundzuständigen Messstellenbetreiber gewählt haben, können Sie den folgenden Dokumenten Vertragsbedingungen und Preise entnehmen.

Netzanschluss Gas

Der Netzanschluss ist abhängig von verschiedenen Bedingungen wie Lage des Standortes, benötigte Leistung, Jahresverbrauch etc. In Abhängigkeit davon erstellen wir ein individuelles Angebot für den Netzanschluss. Folgende Angaben werden von Ihnen benötigt:

Bei einem geplanten Anschluss einer Biogas-Anlage sind folgende Unterlagen vom Anlagenbetreiber für die Netzverträglichkeitsprüfung einzureichen:

  • Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
  • Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
  • Technische Daten der Biogasaufbereitungsanlage
  • Standort der Anlage
  • Größe der Anlage [m³/h i. N.]
  • Beschreibung des Aufbereitungsverfahren
  • Erwartete Gasqualität

Der Zähler wird vom Messstellenbetreiber Ihrer Wahl eingebaut oder wir als Grundzuständiger Messstellenbetreiber übernehmen dies für Sie. Sollten Sie keinen Liefervertrag abschließen, wird die Stromlieferung vom Grundversorger übernommen.

Netznutzung Gas

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Gas aus unserem Netz beziehen. Als Kunde sind Sie verpflichtet, sich um die Lieferung von Gas zu bemühen und einen entsprechenden Gasliefervertrag abzuschließen. Wenn der Vertrag beendet wird und Sie noch keinen neuen Gasliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung durch den Grundversorger beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit keinen neuen Gasliefervertrag abschließen, droht Ihnen die Sperrung des Netzanschlusses.

Wasser

Der Netzanschluss ist abhängig von verschiedenen Bedingungen wie Lage des Standortes, benötigte Leistung, Jahresverbrauch etc. In Abhängigkeit davon erstellen wir ein individuelles Angebot für den Netzanschluss.